Schweizerisches Medizin-Forum, 7, 345–350 (2007)

Die solitäre Knochenzyste (SKZ)

A. Kaelin, M. Dutoit, G. Jundt, K. Siebenrock, A. von Hochstetter, F. Hefti

Bei der solitären Knochenzyste (SKZ) handelt es sich um eine benigne lytische Knochenläsion mit flüssigem Inhalt. Sie ist bei Kindern die dritthäufigste tumoröse Knochenläsion nach dem nicht ossifizierenden Knochenfibrom und den Osteochondromen. Die Ätiologie der SKZ ist unbekannt. Der Verlauf ist besonders im Alter zwischen 5 und 15 Jahren progressiv. Die solitäre Höhle entwickelt sich zentral und zentrifugal in den proximalen Metaphysen des Humerus oder des Femurs. Das Hauptrisiko ist jenes der Fraktur bei inadäquatem Trauma resp. belastungsabhängige Schmerzen im Bereiche des Hüftgelenks. Die Heilung nach einer Fraktur verläuft ungestört. Das Risiko von rezidivierenden Frakturen besteht v.a. während der Jahre, in denen die Zyste sehr gross ist. Die Behandlung mit offener Curettage und Spongiosaplastik wurde verlassen. Die Resultate der perkutanen Behandlungsformen sind jedoch schlecht reproduzierbar. Die Verwendung von elastisch-stabilen Marknägeln ("Prévot-Nägeln") ist die Behandlung der Wahl am proximalen Femur sowie bei wiederholten Frakturen am proximalen Humerus.

back


© 2024 ALL RIGHTS RESERVED
The abstract is a scientific citation from the corresponding source. The copyright of the publisher is not affected by this citation.

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.